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U-Untersuchungen: Übersicht von U1 bis J2

Wozu die Reihe dient

Die U-Untersuchungen begleiten Wachstum und Entwicklung vom ersten Lebenstag bis ins Jugendalter. Sie sollen Erkrankungen und Entwicklungsauffälligkeiten früh finden – zu einem Zeitpunkt, an dem sich noch etwas ändern lässt.

Die Termine sind bewusst dort gesetzt, wo Entwicklungsschritte anstehen. Deshalb ist das Zeitfenster kein Vorschlag: Eine Untersuchung, die drei Monate zu spät kommt, prüft nicht mehr dasselbe.

Die Übersicht

Zeitpunkt Schwerpunkt
U1 direkt nach der Geburt Anpassung, Atmung, Herzschlag, Fehlbildungen
U2 3.–10. Lebenstag Organe, Stoffwechselscreening, Hörscreening, Gelbsucht
U3 4.–5. Lebenswoche Trinken, Gewicht, Hüftultraschall, Reflexe
U4 3.–4. Monat Bewegung, Sehen, Hören, erste Impfungen
U5 6.–7. Monat Greifen, Drehen, Reaktion auf Ansprache
U6 10.–12. Monat Sitzen, Krabbeln, erste Worte, Sehprüfung
U7 21.–24. Monat Laufen, Sprache, Zahnstatus
U7a 34.–36. Monat Sprache, Sehen, Sozialverhalten
U8 46.–48. Monat Sprache, Motorik, Hören, Sehen
U9 60.–64. Monat Schulreife, Koordination, Sprache
J1 12.–14. Jahr Pubertät, Impfstatus, Gespräch
J2 16.–17. Jahr Beratung, Berufswahl, Haltung, Impfungen

Zeitangaben sind Richtwerte; es gibt jeweils eine Toleranzzeit. Die verbindlichen Fenster stehen im gelben Heft.

Die ersten Tage: U1 und U2

U1 findet unmittelbar nach der Geburt statt – Atmung, Herzschlag, Muskelspannung, Reflexe, Hautfarbe, äußere Fehlbildungen.

U2 in den ersten Lebenstagen umfasst zwei Screenings, die leicht übersehen werden und beide wichtig sind:

  • Erweitertes Neugeborenenscreening aus wenigen Blutstropfen: Es sucht nach seltenen Stoffwechsel- und Hormonstörungen, die unbehandelt bleibende Schäden verursachen können, anfangs aber keine Symptome machen.
  • Hörscreening: Eine früh erkannte Hörstörung ist entscheidend für die Sprachentwicklung.

Bei ambulanter Geburt oder Hausgeburt achten Sie darauf, dass beides tatsächlich stattfindet.

Das erste Jahr

U3 prüft unter anderem die Hüften per Ultraschall – eine Fehlanlage lässt sich in diesem Alter meist einfach behandeln, später nicht mehr.

U4 bis U6 verfolgen Bewegung, Sehen, Hören und beginnende Sprache. Ab U4 stehen die ersten Impfungen an.

Bringen Sie zu jedem Termin Ihre Beobachtungen mit: Was kann Ihr Kind, was fällt Ihnen auf, was macht Ihnen Sorgen. Eltern bemerken Veränderungen zuerst.

Kleinkind- und Schulalter

U7 bis U9 liegen dort, wo Sprache und Motorik große Schritte machen. Sehprüfung und Hörtest werden wiederholt – Sehschwächen fallen im Alltag oft nicht auf, weil Kinder sie ausgleichen.

U9 dient auch der Einschätzung der Schulreife.

Jugendalter: J1 und J2

Die J1 wird häufig vergessen, obwohl sie den größten Gesprächsanteil hat: Entwicklung in der Pubertät, Haltung, Impflücken, Ernährung, Sport, Belastungen in Schule und Familie, auf Wunsch auch Themen wie Sexualität, Alkohol und Rauchen.

Jugendliche dürfen dabei allein mit der Ärztin oder dem Arzt sprechen. Das ist ausdrücklich vorgesehen und oft der Punkt, an dem die Untersuchung ihren Wert entfaltet.

Die J2 ist nicht bei allen Kassen Regelleistung – fragen Sie nach.

Wenn ein Termin verpasst wurde

Melden Sie sich trotzdem. Auch wenn ein Fenster überschritten ist und die Kasse gegebenenfalls nicht zahlt: Die Entwicklung sollte angesehen werden, und Impflücken lassen sich schließen.

Mehrere Bundesländer haben ein Einladungs- und Meldewesen – dort werden Sie erinnert, und bei ausbleibender Teilnahme kann nachgefragt werden.

🔴 Nicht auf die nächste U warten

Stellen Sie Ihr Kind sofort vor – bei Säuglingen im Zweifel über die 112:

  • Fieber bei einem Säugling unter drei Monaten
  • Trinkverweigerung, auffallende Schlappheit, schwer weckbar
  • schnelle, angestrengte Atmung, Einziehungen zwischen den Rippen, bläuliche Lippen
  • Hautausschlag, der sich unter Glasdruck nicht wegdrücken lässt
  • Krampfanfall
  • anhaltendes schrilles Schreien, das sich nicht beruhigen lässt
  • Verlust bereits erworbener Fähigkeiten

Außerhalb der Sprechzeiten und ohne Notfallverdacht hilft 116 117.


Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick. Er ersetzt keine kinderärztliche Beratung; verbindlich sind die Zeitfenster im gelben Heft und die Angaben Ihrer Praxis.

HÄUFIGE FRAGEN
Was passiert, wenn ich eine U-Untersuchung verpasse?
Die Untersuchungen haben feste Zeitfenster mit einer Toleranzzeit. Wird das Fenster überschritten, kann die Kasse die Kostenübernahme ablehnen, und im Heft fehlt der Eintrag. Melden Sie sich trotzdem in der Praxis – vieles lässt sich nachholen, und die Entwicklung sollte ohnehin angesehen werden. In einigen Bundesländern gibt es ein Einladungs- und Meldewesen.
Sind die U-Untersuchungen Pflicht?
Bundesweit besteht keine allgemeine Untersuchungspflicht, mehrere Bundesländer haben aber verbindliche Einladungs- und Meldeverfahren eingeführt. Praktisch relevant: Kitas und Schulen verlangen häufig den Nachweis bestimmter Untersuchungen, und das gelbe Heft wird bei der Einschulungsuntersuchung eingesehen.
Was ist der Unterschied zwischen U-Untersuchung und Impftermin?
Die U-Untersuchungen prüfen Wachstum, Organe und Entwicklung. Impfungen sind eine eigene Leistung, werden aber aus praktischen Gründen häufig bei denselben Terminen gegeben. Beides ist getrennt dokumentiert: die Untersuchung im gelben Heft, die Impfung im Impfpass.
Mein Kind entwickelt sich anders als beschrieben – ist das schlimm?
Entwicklung verläuft in einer großen Spanne, und Abweichungen vom Mittelwert sind häufig ohne Bedeutung. Genau deshalb gibt es die Untersuchungen: um zwischen normaler Variation und Auffälligkeit zu unterscheiden. Sprechen Sie Beobachtungen an, statt sie zu vergleichen – besonders wenn Ihr Kind Fähigkeiten verliert, die es schon hatte.